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... des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Gemeinde Ober-Mörlen, Ortsteil Ober-Mörlen Gebiet: "In den Weiden" INHALTSVERZEICHNIS 1. Kartenteil 2. Begründung A. Erläuterung der Planung B. Umweltbericht 1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Gemeinde Ober-Mörlen, Ortsteil Ober-Mörlen Gebiet: "In den Weiden" - 2 - Lage des Änderungsbereiches ...
... Frankfurt/Rhein-Main bilden neben weiteren Fachgesetzen in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die Rechtsgrundlagen der Planung. A 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Änderung besteht aus 2 Gebieten mit einer Gesamtfläche von ca. 3,2 ha. Gebiet A am südwestlichen Ortsrand von Eschbach wird im Norden, Süden und Westen von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt und im Osten ...
... Erfordernisse der Raumordnung fest. Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung, Hessisches Landesplanungsgesetz und das Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main bilden neben weiteren Fachgesetzen in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die Rechtsgrundlagen der Planung. A 2. Geltungsbereich Das Änderungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,8 ha. Es liegt ...
... ) zu erwarten. Aufgrund des faktischen Flächentausches werden diese Auswirkungen auf weitgehend gleichen Standortverhältnissen verlagert. Durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können die Auswirkungen zusätzlich minimiert beziehungsweise kompensiert werden, so dass voraussichtlich keine erheblichen zusätzlichen Umweltauswirkungen durch die Planung zu erwarten sind. Gebiete A bis C Gemäß § 34 ...
... - Regierungspräsidium Darmstadt. 64278 Darmstadt Regionalverband FrankfurtRheinMain Poststraße 16 60329 Frankfurt am Main Unser Zeichen: RPDA - Dez. III 31.2-61 d 02.14/49-2020/1 Ihr Zeichen: I/Planung/Bau Ihre Nachricht vom: 19.06.2020 Ihr Ansprechpartner: Dorothee Tacke Zimmernummer: 3.048 Telefon/ Fax: 06151 12 8921 E-Mail: dorothee.tacke@rpda.hessen.de Datum: 12. August 2020 1.Änderung des Regionalplans ...
... Gebiete. Im Scoping-Verfahren zum RPS/RegFNP 2010 wurde festgelegt, dass geplante Bauflächen innerhalb eines 1000 m-Radius um Natura 2000Gebiete einer FFH-Vorprüfung (Prognose) zu unterziehen sind, geplante Grünflächen (bis auf Sport) in einem 200 m-Radius. Die vorliegende Planung liegt innerhalb des 1000 mRadius, somit ist eine FFH-Vorprüfung zu erstellen. Die Vorprüfung kam zum Ergebnis, dass ...
... gemäß § 5 HLPG (Hessisches Landesplanungsgesetz) in Verbindung mit § 9 HLPG Erfordernisse der Raumordnung fest. Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung, Hessisches Landesplanungsgesetz und das Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main bilden neben weiteren Fachgesetzen in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die Rechtsgrundlagen der Planung. A 2 ...
... mit § 9 HLPG Erfordernisse der Raumordnung fest. Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung, Hessisches Landesplanungsgesetz und das Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main bilden neben weiteren Fachgesetzen in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die Rechtsgrundlagen der Planung. A 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Änderung umfasst ...
... Fassung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die Rechtsgrundlagen der Planung. A 2. Geltungsbereich Gebiet A Das Gebiet besteht aus einer Ackerfläche im Süden des Ortsteiles Ilbenstadt mit einer Größe von ca. 2,3 ha. Die nördliche und östliche Grenze verläuft entlang der im RegFNP als "Wohnbaufläche, geplant" dargestellten Fläche. Im weiteren Verlauf bildet die Burg-Gräfenröder Straße (L3351) die östliche ...